Die Jungfreisinnigen Kanton Zürich fassten an ihrer ordentlichen Mitgliederversammlung die Parolen für die nationalen Abstimmungen vom 12.02.2017. Ohne Gegenstimme wurde die Vorlage zur Unternehmenssteuerreform 3 zur Annahme empfohlen. Auch für die beiden anderen Vorlagen haben die Jungfreisinnigen Kanton Zürich (JFZH) die Ja-Parole gefasst.

USR 3 richtig und wichtig!

Dass die Schweiz auf internationalen Druck hin die Sonderbesteuerung von unter anderem Holdinggesellschaften abschaffen muss, ist den Jungfreisinnigen ein Dorn im Auge. Trotzdem ist die Reform, welche im Februar dem Volk vorgelegt wird, eine gute Lösung um die Unternehmenssteuern an die Internationalen Anforderungen anzupassen. Die USR3 bewahrt den Föderalismus durch die eigenständige Umsetzung der Kantone. Zudem schafft die Reform Anreize für Investitionen in Forschung und Entwicklung, was die Jungfreisinnigen Kanton Zürich sehr begrüssen. Die JFZH haben einstimmig die Ja-Parole zu dieser Vorlage gefasst.

Sicherung unseres Strassennetzes!

Die Jungfreisinnigen Kanton Zürich begrüssen die Zweckbindung der Gelder für die Strasse, welche der neu geschaffene Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrfonds schafft. Gelder, welche über die Strassenbenützung eingenommen werden, sollen auch für den Unterhalt, Betrieb und Ausbau dieser Strassen verwendet werden. Die gekoppelte Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags per 2019 lehnen die Jungfreisinnigen Kanton Zürich ab. Trotz dieser Steuererhöhung anerkennen die JFZH, dass die Strasse dringend Gelder benötigt und das Einnahmen aus der Strasse nicht in die allgemeine Bundeskasse fliessen sollen, sondern zweckgebunden werden sollen. Die Jungfreisinnigen Kanton Zürich fassten die Ja-Parole zum NAF und somit zur Zweckbindung von Geldern für die Strasse.

Ja zur erleichterten Einbürgerung für Ausländer 3. Generation

Die JFZH empfehlen den Bundesbeschluss zur erleichterten Einbürgerung von Ausländern der 3. Generation zur Annahme. Jugendliche, welche ihre Wurzeln hier in der Schweiz haben und somit gut integriert sind sollten den Zugang zur erleichterten Einbürgerung erhalten, sofern sie dies möchten. Da der Bundesbeschluss keiner automatischen Einbürgerung gleich kommt überwiegen für die JFZH die Vorteile, Jugendliche in der dritten Generation erleichtert einzubürgern. Hierzu vor allem die Möglichkeit, dass diese Jugendlichen sich am politischen Prozess in der Schweiz beteiligen können und so die Stimme der Jugend noch kraftvoller repräsentieren können. Die heute getroffenen Entscheidungen haben meist weitreichende Folgen und betreffen die junge Generation von heute besonders stark.

Kontakt

Lea Sonderegger
Präsidentin, Dietikon

079 328 31 54
lea.sonderegger@jfzh.ch

Sandro Frei
Vizepräsident, Zürich

079 561 40 84
sandro.frei@jfzh.ch

Benjamin Frei
Vizepräsident, Winterthur

079 517 84 00
benjamin.frei@jfzh.ch