Jungfreisinnige lehnen Begrenzung des Arbeitswegkostenabzugs deutlich ab

Die Jungfreisinnigen Kanton Zürich fassten an ihrer ordentlichen Mitgliederversammlung die Parolen für die kantonalen Abstimmungen vom 24.09.2017. Eine Begrenzung des Arbeitswegkostenabzugs und der damit verbundenen erhöhten Belastung des Portemonnaies des Bürgers lehnen die Jungfreisinnigen ab. Dass die arbeitende Bevölkerung Jahr für Jahr tiefer in die Tasche greifen muss, um das Kantonsbudget auszugleichen, darf nicht der eingeschlagene Weg sein.

Ziel der Leistungsüberprüfung deutlich verfehlt

Im April 2016 präsentierte RR Ernst Stocker eine Erfolgsrechnung des Kantons Zürich, welche den Mittelfristigen Ausgleich (2012-2019) um rund 1.8 Milliarden Franken verfehlt.

Mittels den getroffenen Massnahmen der Leistungsüberprüfung 16 sollte dieser Missstand behoben werden. Anstatt jedoch effektive Sparpotentiale zu ermitteln und diese umzusetzen, werden dem Bürger zu 25% Massnahmen präsentiert, welche zur Erhöhung der Staatsabgabenquote zu Lasten jedes Einzelnen führen.

Die Begrenzung des Arbeitswegkostenabzugs ist ein Beispiel für dieses falsche Spiel. Eine Steuererhöhung, verpackt als Sparmassnahme des Kantons. Die Jungfreisinnigen lehnen diese entschieden ab und senden sie zurück an den Absender zur Erarbeitung einer effektiven Sparmassnahme.

Sicherung unseres Strassennetzes!

Die Jungfreisinnigen Kanton Zürich begrüssen, dass der Gegenvorschlag des Kantonsrates zur „Anti-Stau“-Initiative das Grundanliegen aufnimmt und dem Privatverkehr ein leistungsfähiges Strassennetz zur Verfügung stellen möchte. Für einen attraktiven Kanton Zürich benötigen wir ein ausgewogenes Verhältnis zwischen individuellem und öffentlichem Verkehr. Der Individualverkehr kann durch diese Vorlage gestärkt werden, was die Jungfreisinnigen sehr begrüssen.

Parolenspiegel der JFZH

Die Jungfreisinnigen haben anlässlich der Abstimmungen vom 24. September folgende Parolen gefasst:

National

Bundesbeschluss über die Ernährungssicherheit: Nein

Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV: Nein

Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020: Nein

Kantonal

Kantonsverfassung (KV)

(Änderung vom 13. März 2017; Gegenvorschlag zur Anti-Stauinitiative)

Ja

Steuergesetz

(Änderung vom 24. April 2017; Begrenzung des Arbeitswegkostenabzugs; Leistungsüberprüfung 2016)

Nein

Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge

(Änderung vom 23. Januar 2017; Heimfinanzierung)

Nein

Sozialhilfegesetz (Änderung vom 3. April 2017; Aufhebung Sozialhilfeleistungen für vorläufig Aufgenommene)

Ja

Kontakt

Lea Sonderegger
Präsidentin, Dietikon

079 328 31 54
lea.sonderegger@jfzh.ch

Sandro Frei
Vizepräsident, Zürich

079 561 40 84
sandro.frei@jfzh.ch

Benjamin Frei
Vizepräsident, Winterthur

079 517 84 00
benjamin.frei@jfzh.ch