Jungfreisinnige Kanton Zürich sagen Nein zu den Sozialdetektiven und zur Hornkuh-Initiative sowie Ja zur Selbstbestimmungsinitiative. Ebenfalls unterstützen die JFZH die Referenden gegen die STAF sowie die Verschärfung des Schweizer Waffenrechts.

Die Jungfreisinnigen Kanton Zürich haben gestern an ihrer Mitgliederversammlung die Parolen zu den nationalen Volksabstimmungen vom 25. November 2018 gefasst sowie über zwei Anträge zur Referendumsunterstützung befunden:

  • Nein zur Änderung vom 16. März 2018 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) (Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten): Die Mitglieder sagten mit 13 zu 12 bei 7 Enthaltungen Nein zum «Sozialdetektive»-Gesetz. Diskutiert wurden insbesondere die weitgehenden Beobachtungsbefugnisse versus die Aufdeckung von Missbräuchen bei Empfängern staatlicher Sozialhilfegelder, für die jeder Schweizer aufzukommen verpflichtet ist. Schlussendlich überwiegten die Argumente eines lückenhaften Gesetzes welche noch nicht ausgereift ist sowie die weitgehenden Befugnisse zur Überwachung.
  • Nein zur Volksinitiative vom 23. März 2016 «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)»: Die Jungfreisinnigen beschlossen mit 27 Stimmen bei 4 Enthaltungen die Nein-Parole zur Hornkuh-Initiative. Unsere Verfassung sollte dazu da sein die Grundwerte festzulegen und das notwendigste zu regeln. So erachten die Jungfreisinnigen Kanton Zürich diese Initiative als unnötig und bürokratisierend und lehnen diese ohne Gegenstimme ab.
  • Ja zur Selbstbestimmungsinitiative: Die Jungfreisinnigen sprachen sich mit 16 Ja zu 12 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen zur Selbstbestimmungsinitiative aus. Nach einer Podiumsdiskussion mit Benjamin Fischer, Präsident der Jungen SVP, und Lilli Wiesmann, Vorstand der Juso Kanton Zürich, wurde für und gegen eine Festsetzung der Normenhierarchie in der Bundesverfassung diskutiert. Das wachsende Ausmass an Richterrecht supranationaler Gerichtshöfe und der Vorzug solcher allzu extensiv ausgelegter Rechtsgrundsätze des Bundesgerichts gegenüber innerstaatlichem Recht haben zur Folge, dass demokratisch legitimierte Normen in den letzten Jahren öfter das Nachsehen hatten. In einer Abwägung gegenüber dem heutigen flexibleren, damit aber auch rechtsunsicheren Zustand gab die Mehrheit der Mitglieder der Volksinitiative den Vorzug.
  • Ja zur Unterstützung des Referendums gegen das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF): Die Jungfreisinnigen Kanton Zürich setzten ein klares Zeichen zur Unterstützung des Referendums gegen das STAF mit 21 Ja, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen. Das vom Parlament ausgehandelte Steuer- und AHV-Paket verletzt die Einheit der Materie. Den Stimmbürgern wird keine Wahl gelassen, einzeln über zwei komplett verschiedene Vorlagen abstimmen zu können. Viel Kritik erhält die Vorlage auch aus kantonaler Sicht. Die eigens geschaffene Lex-Zürich mittels Eigenfinanzierungsabzug ist gut gemeint, jedoch schlecht umgesetzt. Durch die Referenzierung auf einen Mindeststeuersatz um dieses Instrument anzuwenden, werden dem Kanton goldene Handschellen verpasst und der Handlungsspielraum im Steuerwettbewerb massiv eingeschränkt. So werden sich die Jungfreisinnigen Kanton Zürich in den kommenden Monaten aktiv an der Sammlung beteiligen.
  • Ja zur Unterstützung des Referendums gegen die Verschärfung des Schweizer Waffenrechts: Die Mitglieder stellen sich gegen eine Beschränkung des liberalen Waffenrechts in der Schweiz und somit gegen den Bundesbeschluss zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie. Insbesondere sehen sie rechtstaatliche Prinzipien verletzt, wenn auf den Druck zentralistischer Bürokraten untaugliche Verschärfungen ins nationale Recht transponiert werden, für deren Änderung offensichtlich kein Bedarf besteht.

Kontakt

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Präsidentin, Dietikon

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Vizepräsident, Zürich

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sandro.frei@jfzh.ch

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Vizepräsident, Winterthur

079 517 84 00
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