Die Jungfreisinnigen Kanton Zürich nehmen mit Befremden zur Kenntnis, dass der Kantonsrat – ohne Not – ein neues Gesetz, ohne Debatte vor der Schlussabstimmung, durchwinken möchte. Dies insbesondere, da die Augen der Öffentlichkeit gänzlich auf die CoV19-Thematik gerichtet sind. In diesen Zeiten gilt es mit Vernunft und Weitsicht zu regieren und demokratisch legitimierte Massnahmen zur Unterstützung und zum Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft zu ergreifen. Ein neues Gesetz zu verabschieden, das zu einer Enteignung von Grundeigentümern führt und eine kantonale Verbandsbeschwerde einführt, können und wollen wir nicht akzeptieren.

Bereits seit einigen Jahren verfolgen die Jungfreisinnigen Kanton Zürich den parlamentarischen Prozess zum Gesetz über die Nutzung des Untergrundes (GNU, Vorlage 5218). Das neue Gesetz sollte im Grundgedanken eine Rechtssicherheit für Projekte der tiefen Geothermie im Kanton Zürich herbeiführen und diese indirekt fördern. «Im Verlauf des Gesetzgebungsprozesses sowie der ersten Lesung im Kantonsrat wurde ein Bürokratie-Monster erschaffen, welches zu einer Enteignung der Grundeigentümer führt.» – sagt Sandro Lienhart, Präsident der Jungfreisinnigen Kanton Zürich

Ein interkantonaler Vergleich zeigt, dass die Definition des Untergrunds gemäss Paragraph 2 des Gesetzesentwurfs weitaus strikter gehandhabt wird als in anderen Kantonen. Gemäss diesem Paragraphen stellen die Jungfreisinnigen Kanton Zürich fest, dass der Kanton ab dem ersten Millimeter Anspruch auf den Untergrund erheben möchte. Trotz Ausnahmen im Paragraphen 7 wird Tür und Tor für weitergehende Enteignungen und Konzessionspflichten geöffnet. Zudem stellen sich weitergehende Fragen, ob und wie dies mit dem entsprechenden Bundesgesetz überhaupt vereinbar ist. Höchst bedenklich ist auch, dass auf Antrag von Links-Grün in Paragraph 33 eine präzedenzlose kantonale Verbandsbeschwerde eingeführt wird. Defacto wird im Untergrund gar nichts mehr passieren.

Es ist vermessen und arrogant, neue Gesetze ohne eine Schlussdebatte zu verabschieden. Die Jungfreisinnigen Kanton Zürich setzen sich für eine gelebte Demokratie ein und möchten den Kantonsrat an die Verantwortung und dessen Pflichten erinnern. Ein, insbesondere neues, Gesetz, welches nicht dringend ist, weitreichende Folgen hat und eine neue Verwaltungseinheit aufbaut, soll nicht in Zeiten von Corona in einer ausserordentlichen Lage beschlossen werden. Sollte dies dennoch der Fall sein, wird der Vorstand der Jungfreisinnigen Kanton Zürich aus materiellen Gründen ein Referendum und aus formalen Gründen andere rechtliche Schritte prüfen.

Kontakt

Lea Sonderegger
Präsidentin, Dietikon

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lea.sonderegger@jfzh.ch

Sandro Frei
Vizepräsident, Zürich

079 561 40 84
sandro.frei@jfzh.ch

Benjamin Frei
Vizepräsident, Winterthur

079 517 84 00
benjamin.frei@jfzh.ch