Urnenabstimmungen in den Versammlungsgemeinden
Beschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht eingereicht

Vor einer Woche wurde im Kanton Zürich das Gesetz über Urnenabstimmungen in Versammlungsgemeinden während der Corona Pandemie verabschiedet. Dieses untergräbt fundamentale Charakteristiken der direkten Demokratie in den betroffenen Gemeinden. Die Jungfreisinnigen Kanton Zürich sowie die Junge SVP Kanton Zürich haben heute gemeinsam eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht.

Am 23. November hat der Zürcher Kantonsrat das Gesetz über Urnenabstimmungen in Versammlungsgemeinden während der Corona Pandemie verabschiedet. Dieses Gesetz wurde mit einer Dringlichkeitsklausel ausgestattet, was dazu führt, dass das Gesetz bereits 7 Tage nach Annahme in Kraft tritt. Eine Referendumsmöglichkeit wurde somit diskret ausgehebelt. Mittels beim Schweizerischen Bundesgericht eingereichter Beschwerde wird eine Untersuchung sowie aufschiebende Wirkung des Gesetzes erzielt.

Das Gesetz erlaubt Versammlungsgemeinden die Gemeindeversammlungen mit Urnenabstimmungen zu ersetzen. Ein Präjudiz welches der Kantonsrat innerhalb von zwei Sitzungen, ohne Vernehmlassung sowie breitere Meinungsbildende Massnahmen, verabschiedet hat. Festsetzung des Budgets und des Steuerfusses, die Genehmigung der Jahresrechnung sowie weitere Beschlüsse können so via Urnenabstimmung erlassen werden. In Versammlungsgemeinden kommt der Gemeindeversammlung, als zentrales Instrument der Demokratie, eine wichtige Rolle zu. An dieser werden Fragen zu den Geschäften beantwortet, Meinungsbildung betrieben, kritische Stimmen gehört und Gegenanträge gestellt. Diese politischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger werden mit einer Urnenabstimmung verunmöglicht. Der Bundesrat hat explizit Gemeindeversammlungen in seinem getroffenen Beschluss von den Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie vom 19. Juni 2020 ausgenommen.

Der Regierungsrat des Kantons Zürich begründet die Dringlichkeit des Gesetzes unter anderem mit der Bekämpfung der Corona Pandemie. Doch dies darf, so sind sich die Jungfreisinnigen und die Junge SVP des Kantons Zürichs einig, kein Freibrief sein und definitiv keiner werden. Gerade in den aktuellen Zeiten sind staatspolitische Präjudiz Massnahmen strengstens zu beobachten. Die Durchführung von Gemeindeversammlung sind mittels Schutzkonzept möglich, um die politischen Rechte zu wahren. Ein verstärktes Bedürfnis nach Urnenabstimmungen oder zusätzliche Aufwände seitens der Gemeinden darf kein Grund für eine dringliche Gesetzgebung rechtfertigen.

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